Ich möchte meine Fenster erneuern. Von Zweifach- auf Dreifach-Glas, zusätzlich mit Pilzkopfverriegelung. Nun benötige ich ernsthaft einen Energie-Fachexperten. Dieser kostet mich fast das Gleiche, wie die Fördersummer, die ich erhalten würde. Das ist doch totaler Unsinn. Gibt es da keinen anderen Weg?
Leider nicht. Möchten Sie Fördermittel der KfW für neue Fenster beantragen (zum Beispiel aus den Programmen 152 oder 430) benötigen Sie zunächst die Bestätigung durch einen Experten aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes. Die Kosten dafür liegen bei 150 bis 300 Euro und lassen sich ebenso fördern.
Für das Nachrüsten einer Pilzkopfverriegelung bekommen Sie allerdings einen Zuschuss über das Programm 455 "Einbruchschutz" der KfW. Hier erhalten Sie 20 Prozent auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Kosten. Für die übrigen Ausgaben bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent. Einen Energieberater benötigen Sie hier nicht. Wichtig: Stellen Sie den Antrag unbedingt noch vor der Sanierungsmaßnahme über das Zuschussportal der KfW. Die Kosten der Maßnahme müssen über 500 Euro liegen.
Alternativ können Sie die Handwerkerkosten aller Arbeiten auch steuerlich geltend machen. Auf diese Weise bekommen Sie einen Bonus von 20 Prozent - maximal jedoch 1.200 Euro im Jahr. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".