Es besteht die Möglichkeit, in den nächsten Jahren die Haushälfte von meiner Oma zu kaufen. Die vorhandene Fläche ist allerdings zu klein, sodass ich etwa 25-35 m² anbauen möchte. Das Haus hat eine L-Form und der Anbau soll innen in das L so angebaut werden, dass dieser an zwei Seiten des bestehenden Hauses anschließt.
Zugang zum Anbau soll durch eine vorhandene, etwa 4 m lange und raumhohe Glasschiebetüre, erfolgen. Diese wird dann entfernt. Zusätzlich soll ein vorhandenes Außenfenster im anderen Schenkel zu einer Türe zum Anbau vergrößert werden.
An der eigentlichen Fassade soll, außer der Vergrößerung des Fensters zur Türe, keine Änderung erfolgend. Lediglich die nun innen sitzenden Flächen sollen neu gestrichen und neue Stromleitungen gelegt werden. Das bestehende Haus hat eine Fernwärmeheizung, welche auch den Anbau mit versorgen soll. Mitte der 90er Jahre wurde ein zusätzlicher Isolierputz aufgebracht. Die genaue Stärke ist mir nicht bekannt, ich schätze etwa 5-6 cm.
Die Fenster sind Isolierglasfenster mit Holzrahmen aus Ende der 70er Jahre.
Meine Fragen nun: Wenn ich diesen Anbau machen würde, muss ich dann die vorhandene Dämmung des Hauses auch erneuern? Oder muss nur der Anbau den aktuellen Bestimmungen entsprechen? Müssen die vorhandenen Fenster erneuert werden?
§ 9 Absatz 4 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) besagt, dass bei einem Anbau von weniger als 50 m² die neuen Außenbauteile die EnEV-Anforderungen einhalten müssen. Diese werden in Anlage 3 geregelt und beziehen sich auf Böden, Decken, Außenwände, Fenster und Türen.
Die Bauteile des bestehenden Gebäudes sind dabei nicht anzupassen. Hier gelten die gleichen Anforderungen, wie bei einer energetischen Sanierung. Das heißt, dass die Außenbauteile die Anforderungen der EnEV einhalten müssen, wenn mehr als 10 Prozent ihrer Fläche verändert oder ersetzt werden.
Weitere Informationen zum Thema gibt Dipl.-Ing. Martin Lückert im Beitrag "Bei Anbau, Dachaufstockung oder Dachausbau EnEV berücksichtigen".