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Expertenrat

Muss die vorhandene Dämmung der obersten Geschossdecke verstärkt werden, auch wenn der Ausbau des Dachgeschosses geplant ist?

Frage von Jeanette Z. am 10.11.2016 

Der Dachboden über einer vermieteten Eigentumswohnung ist mit ca 10 cm gedämmt. Wir überlegen, ihn in den nächsten Jahren zu neuem Wohnraum auszubauen. Sind wir nach der Energieeinsparverordnung nun zum Dämmen verpflichtet?  

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach §10 Absatz 3 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) muss die Decke zwischen beheizten Räumen und unbeheiztem Dach nur dann nachträglich gedämmt werden, wenn die Anforderungen zum Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 nicht eingehalten werden. Als erfüllt gelten diese, wenn die Decke einen Wärmedurchlasswiderstand von 0,9 m²K/W aufweist. Bei einer Dämmung der Wärmeleitgruppe 040 (Üblich für Minaralwolle) reicht dabei schon eine Stärke von etwa 4 Zentimetern.

In Ihrem Falle ist eine zusätzliche Dämmung also nicht erforderlich.

Weitere Informationen zur EnEV finden Sie in der Rubrik "Energieeinsparverordnung". 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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