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Expertenrat

Wie hoch ist das Schimmel-Risiko, wenn unsere Erker-Fenster erneuert werden?

Frage von Beatrice K. am 27.11.2016 

In unserem Dachgeschoss müssen marode Erkerfenster (von Boden zu Decke) saniert werden; die Fenster gehen nach Süd/West und haben eine ungeschützte Wetterfrontlage durch Freifläche gegenüber. Da wir zu 50% an den Kosten beteiligt werden sollen, würden wir dem Austausch gegen Kunststofffenster mit aufmontierten Rollläden zustimmen, wenn wir die Möglichkeit einer KFW-Förderung in Anspruch nehmen könnten. Wie hoch ist das Risiko von Schimmelbildung bei dieser Wetterfrontlage (besonders bei Schlagregen). Gibt es eine Alternative zu einem Bodengerüst, wenn sich über den Erkerfenstern ein freistehender Giebel befindet, z.B. ein hängendes Gerüst? 

Antwort von Dipl.-Ing. Frank Nowotka 

Die Inanspruchnahme einer KFW-Förderung setzt voraus, dass die sogenannten Technischen Mindestanforderungen der KfW für Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Mehrscheibenisolierverglasung eingehalten werden. Danach darf der U-Wert 0,95 W/m²K nicht überschreiten. Weitere Bedingung für die Förderung ist, dass der U-Wert der Außenwand und/oder des Daches kleiner ausfallen muss als der UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren. Der Sinn dieser Mindestanforderung besteht darin, Kondenswasserbildung und Feuchteschäden auf schwächer gedämmten Wand-bzw. Deckenabschnitten zu vermeiden. Solche Schäden können auch durch den Einbau einer Lüftungsanlage vermieden werden, die ebenfalls förderfähig ist. Das Wetter bzw. eine Schlagregenbelastung auf die Fenster hat auf den Feuchtehaushalt der Wohnung (und damit auf eine eventuelle Schimmelbildung) nur einen sehr geringen Einfluss. Entscheidend ist vielmehr der Umstand, dass durch neue Fenster die Luftdichtheit zunimmt. Dies führt bei Beibehaltung der alten Lüftungsgewohnheiten zu einem Anstieg der relativen Luftfeuchtigkeit im Raum, wodurch wiederum das Risiko von Tauwasserbildung und Schimmelbefall steigt. Wenn nach Einbau der neuen Fenster oft (dreimal am Tag im Minimum), kurz (etwa 5 bis 10 Minuten) und intensiv (mit weit geöffneten Flügeln) gelüftet wird, wird das Bauschadensrisiko erheblich gemindert. Zur Kontrolle sollte ein elektronisches Hygrometer angeschaft werden, damit die relative Luftfeuchte durch Lüftung auf etwa 55% auch sicher begrenzt werden kann. Zum Einbau der neuen Fenster wird der Fensterbauer nicht unbedingt ein Gerüst benötigen. Sollte dies doch erforderlich sein, z.B. wegen der Transportfrage durch das Haus oder wegen spezieller Anschlussausbildungen, kann auch ein Hubwagen zum Einsatz kommen.


Kommentare

Beatrice K.

Vielen Dank für die ausführliche Stellungnahme. Unser Dachgeschoss wurde 1982/83 ausgebaut und befindet sich in der 6. Etage eines Altbaus. Ich kann nicht sagen, inwieweit die Dämmung den erforderlichen Anforderungen bzgl. der Messwerte erfüllt. Kann man dies messen lassen?

Über den betroffenen Fenstern befindet sich ein kompakter frei stehender Ziergiebel - ich dachte deshalb, man könne evtl. eine Hängebrücke dort befestigen, um die Auswechslung oder Reparaturleistungen vornehmen zu lassen.

Sollten wir doch den Holzrahmen reparieren können- wie kann ich einen Klimaschutz ohne Rollläden erreichen (auch Schutz gegen Schlagregen)?

Dipl.-Ing. Frank Nowotka

Die Qualität der entsprechenden Bauteile kann von einem Energieberater vor Ort ermittelt werden. Da ein Ratschlag zur konkreten Durchführung der Maßnahme aus der Entfernung nur schwer möglich ist, empfehlen wir Ihnen diese mit einem Fachbetrieb zu besprechen. Dieser kann schnell beurteilen, ob eine Reparatur möglich ist und wie diese erfolgen kann. 

Wie beschrieben, wirkt sich der Schlagregen kaum auf die Feuchtebedingungen in der Wohnung aus. Geht es um den "Klimaschutz", sollte zwischen Wärme- und Kälteschutz unterschieden werden. 

Wärmeschutz erhalten Sie zum Beispiel durch eine neue Verglasung sowie neue Dichtungen der alten Fenster. Um auch im Sommer einen ausreichenden Schutz vor Überhitzung gewährleisten zu können, eignen sich zum Beispiel Innenrollos oder schwere Vorhänge. Weitere Informationen dazu geben wir Ihnen in der Rubrik "Fenster".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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