Es geht um die Nachweispflicht nach §20 EWärmeG. Ich habe ein Schreiben bekommen, dass ich das bestätigen muss, da ich die Ölheizung gegen eine Gasheizung getauscht habe. Gleichzeitig haben wir das Dach nach EnEV gedämmt, aber deutlich besser. Vorgaben waren 0,24. Wir haben 0,138 gemacht. Ich habe mal gelesen, dass ich die Anforderungen erfülle, wenn das Dach 20 % besser gedämmt wird, als von der EnEV vorgegeben. Könnten Sie mir dazu bitte eine Info geben, bzw. sagen, wo das steht. Dank vorab.
Das ist korrekt. Erreichen Sie mit der Dachdämmung einen U-Wert von 0,192 oder besser, gelten die Anforderungen als erfüllt. Wichtig ist, dass diese Ersatzmaßnahme nur in Gebäuden mit maximal vier Vollgeschossen gilt. Hat Ihr Gebäude fünf bis acht Vollgeschosse, erfüllen Sie die Anforderungen mit der Dachdämmung zu zwei Dritteln. Bei Gebäuden mit mehr als acht Vollgeschossen nur noch zu einem Drittel. Den entsprechenden Text finden Sie im § 8 des EWärmeG in Baden-Württemberg.