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Expertenrat

Wie lange kann ich den Sanierungsfahrplan zum Nachweis für das EWärmeG in Baden-Württemberg nutzen?

Frage von Wolfgang K. am 19.07.2021 

Ich plane eine Heizungserneuerung. Dazu gehört wohl auch eine "Sanierungsplanung", da ich wohl keine Solarunterstützung nehme, sondern 10 % Biogas plus 5% Beratung. Meine Frage: "Veraltet" (Ablauf der Gültigkeit?) die Sanierungsplanung, da ich mich zuerst informieren will und dann evtl. erst in 2-3 Jahren die Maßnahmen umsetzen will. Und mit welchen Kosten muss ich etwa rechnen? Es geht um eine DHH mit 145 qm Wohnfläche aus dem BJ. 1990.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ihrem Plan steht nichts im Wege. Denn der Sanierungsfahrplan erfüllt die Anforderungen des EWärmeG in Baden-Württemberg zu einem Drittel (5 %) wenn er nicht älter als 5 Jahre ist. Nachlesen können Sie das in § 9, Absatz 3 des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG).

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