Ich habe ein Einfamilienhaus, welches keine Fassadendämmung besitzt. Ich habe vor 30m² anzubauen und die Fenster zu tauschen. Dazu habe ich zwei Fragen:
1) Muss ich nur die Fassade des Anbaus Dämmen oder das ganze Haus?
2) Muss ich alle Fenster gleichzeitig austauschen oder könnte ich dieses Jahr ca. 80% der Fenster und nächstes Jahr die verbleibenden 20% tauschen?
Werden im Zuge der Sanierung weniger als 10 Prozent der bestehenden Fassadenflächen verändert, muss nur der Anbau gedämmt werden. Die Anforderungen an Fassade, Dach, Fenster, Türen und Böden richten sich dabei nach Anlage 3 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
In Bezug auf die Frage zum Fenstertausch gibt die EnEV keine Frist vor. Die Sanierung in zwei Phasen sollte dabei kein Problem sein. Wichtig zu wissen ist, dass die Bundesländer für den Vollzug der EnEV verantwortlich sind. Die Antwort kann sich daher je nach Region unterscheiden.
Beachten Sie, dass das Gebäude beim Fenstertausch dichter wird und anfallende Feuchte eventuell nicht mehr von selbst regulieren kann. Ein Lüftungskonzept ist hier Pflicht und soll bauliche Schäden verhindern.
Der Austausch der Fenster wird außerdem auch von der KfW gefördert. Wie das funktioniert, erklärt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Förderung für neue Fenster und Dachfenster".
Angenommen, das bestehende Haus hat eine Fassadenfläche von 120m² und für den Anbau werden 15m² der Fassadenfläche entfernt (großer Wanddurchbruch). Der Rest der Fassade bleibt unberührt. Muss ich dann die gesamte Fassade des Hauses dämmen?
In diesem Fall werden weniger als 10 Prozent der Fassadenfläche geändert, sodass die Anforderung der EnEV nicht greift. Geändert wird eine Fassade in der Regel dann, wenn der alte Putz entfernt und ein neuer aufgebracht wird. Auch aus diesem Grund ist das Dämmen gesetzlich nicht vorgeschrieben.