Ich habe für die Renovierung meiner Fenster das KFW-Förderprogramm 151/152 in Anspruch genommen. Mein Energieberater fordert nun ebenfalls eine Isolierung der Außenwände, sonst kann er die Förderung nicht abschließen. Eine Außenisolierung war mal angedacht, aber nicht über den KfW-Antrag beantragt. Muss ich nun meine Außenwände isolieren, um den Fenster-Austausch bewilligt zu bekommen?
Die KfW fordert, dass der U-Wert der neuen Fenster schlechter sein muss als der U-Wert der bestehenden Wände. Denn auf diese Weise kondensiert Feuchtigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit zuerst an den transparenten Glasflächen. Hier können Sie das Wasser wegwischen, richtig Lüften und Schimmel vorbeugen.
Ist der U-Wert der bestehenden Wände höher als der der neuen Fenster, müssen Sie also theoretisch dämmen. Die KfW lässt hier aber auch eine Ausnahme zu. So können Sie auf die Dämmung verzichten, wenn Sie die Bildung von Tauwasser und Schimmel durch andere Maßnahmen weitestgehend ausschließen können. Infrage kommt dabei:
Sind lüftungstechnische Maßnahmen notwendig, können Sie unter anderem eine dezentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung oder Ähnliches einbauen lassen.
Welche Lösung in Ihrem Fall nötig und möglich ist, kann jedoch nur ein Energieberater vor Ort klären.