Ich habe ein EFH zur Hälfte geerbt und zur anderen Hälfte von meinem Bruder erworben. Die Ölheizung ist älter als 30 Jahre und muss binnen einer Frist von 2 Jahren erneuert werden. Wie muss ich erneuern, um eine Förderung zu bekommen? Oder ist es besser, bei Öl zu bleiben und lediglich den Heizkessel zu erneuern?
Müssen Sie die Ölheizung in einer Frist von zwei Jahren austauschen, gilt vermutlich die Austauschpflicht der EnEV. Diese greift bei mindestens 30 Jahre alten Öl- oder Gasheizungen, sofern diese noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Sind Sie tatsächlich von der Pflicht zum Austausch betroffen, bekommen Sie leider keine Förderung vom BAFA. Ein Anrecht haben Sie aber auf den neuen Steuerbonus für die Sanierung, wenn Sie eine Hybridheizung (Gas und erneuerbare Energien) oder eine reine Umweltheizung einbauen. Mit der steuerlichen Förderung können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen.
Geht es um die neue Heizung, sind verschiedene Varianten denkbar. Am günstigsten ist häufig die Installation einer neuen Öl-Brennwertheizung, die Sie optional auch mit Solarthermie ergänzen können. Viele Hausbesitzer entscheiden sich heute allerdings für einen Wechsel des Energieträgers - etwa zu Erd- oder Flüssiggas. Die größten Vorteile: Die Gasheiztechnik ist effizient, zukunftsfähig, deutlich platzsparender und zusammen mit regenerativen Energien förderbar. Im Beitrag "Ölheizung umrüsten auf Gasheizung Schritt für Schritt" erklären wir, worauf es bei der Heizungsumstellung ankommt.
Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, eine Umweltheizung einbauen zu lassen. Infrage kommen zum Beispiel Holzheizungen oder Wärmepumpen. Holzheizanlagen benötigen zwar viel Platz, versorgen aber auch ältere Gebäude zuverlässig mit Wärme. Entscheiden Sie sich hier für eine Pelletheizung, profitieren Sie vom Komfort einer automatisch arbeitenden Anlage und müssen keine Holzscheite nachlegen. Wärmepumpen lohnen sich hingegen nur dann, wenn sich Ihr Haus mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizen lässt. Realisieren lässt sich das um Beispiel mit einem hohen Wärmeschutz und/oder großen Heizflächen (z. B. Fußbodenheizung).
Ohne das Gebäude zu kennen, können wir Ihnen aus der Ferne leider keine Technologie empfehlen. Daher unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Energieberater oder einem Heizungsbauer aus Ihrer Region beraten. Die Experten der Verbraucherzentrale klären Detailfragen vor Ort zu einem Festpreis von 30 Euro unabhängig und herstellerneutral.