x
Expertenrat

Welche Anforderungen sind einzuhalten, wenn ich Fördermittel für die barrierefreie Badsanierung beantragen möchte?

Frage von Guido E. am 25.03.2020 

Müssen alle folgenden technischen Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Förderung von der KfW Bank zu erhalten, oder reicht es auch aus, wenn einer der folgenden Kriterien nicht erfüllt ist, um die volle Förderung zu erhalten? Für uns kommt der höhenverstellbare WC-Sitz nicht in Betracht:

  • Mindestens 1,80 Meter x 2,20 Meter muss das Bad groß sein. Kann das nicht eingehalten werden, muss vor den Sanitärobjekten (Waschbecken, WC, Dusche) eine Bewegungsfläche von mindestens 0,9 Meter Breite und 1,20 Meter Tiefe vorhanden sein. Die Bewegungsflächen dürfen sich aber überschneiden. Zusätzlich muss der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand mindestens 0,25 Meter betragen. Eine spätere Nachrüstung von Sicherheitssystemen muss vorbereitet werden.
  • Eine bodengleiche Dusche mit rutschfestem oder rutschhemmendem Bodenbelag ist Pflicht. Ist das nicht möglich, darf die Dusche maximal 20 Millimeter tiefer liegen, als der Boden im Bad. Der Übergang sollte möglichst als geneigte Fläche und nicht als Stufe ausgeführt werden.
  • Das Waschbecken muss mindestens 0,48 Meter tief sein und auf der benötigten Höhe montiert werden. Damit das Waschbecken auch im Sitzen genutzt werden kann, muss der Knieraum frei bleiben.
  • Das WC sollte höhenverstellbar oder bereits nach dem Bedarf der Nutzer angebracht sein.
  • Die Badewanne darf eine maximale Einstiegshöhe von 0,50 Metern aufweisen. Alternative: eine Badewanne mit seitlichem Türeinstieg oder eine Badewanne, die mit einem mobilen Liftsystem unterfahrbar ist.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich sind nur Anforderungen für Maßnahmen einzuhalten, für die Sie auch Fördermittel erhalten möchten. Das heißt: Möchten Sie einen Zuschuss für einen neuen Waschtisch beantragen, muss dieser mindestens 0,48 m tief und in der Höhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer montiert sein. Außerdem ist ein ausreichender Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen Pflicht. Ein WC muss hingegen in der Sitzhöhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer angebracht ODER in der Höhe flexibel montierbar sein.

Weitere Informationen finden Sie im Beitrag "Förderung für die barrierefreie Badsanierung".

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

Newsletter-Abo