Ich möchte mein Haus in Mecklenburg mit einem neuen Dach versehen und hätte dazu gerne die Förderung in Anspruch genommen, um ein energetisches Haus daraus zu machen. Was muss ich tun?
Geht es um Fördermittel für die Dachdämmung, stehen Ihnen aktuell verschiedene Wege zur Wahl. Zum einen bekommen Sie hohe Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese liegen bei 20 Prozent der Kosten. Lassen Sie vorher einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen, steigt die Förderung auf 25 Prozent an.
Alternativ können Sie noch bis einschließlich Juni 2021 ein Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 152 beantragen. Ab Juli 2021 geht das Programm in die BEG-Förderung über.
Die dritte Variante ist der Steuerbonus für die Sanierung. Über diesen können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 3 Jahren steuerlich geltend machen.
In allen Fällen muss die Dachsanierung zu einem U-Wert von 0,14 W/m²K führen. Außerdem benötigen Sie für die Förderung der Dachdämmung über die BEG- oder die KfW-Angebote einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Die Mittel sind dann vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online über das (Zuschussvariante) oder die KfW (Kreditvariante) zu beantragen.
Für den Steuerbonus benötigen Sie keinen Energieberater. Dieser lässt sich nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung beantragen.
Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!
Übrigens: Angebote für die Dachdämmung bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.