Das Dach unseres Zweifamilienhauses von 1982 möchten wir, wenn die Möglichkeiten einer günstigen staatlichen Unterstützung besteht, im kommenden Jahr neu eindecken und dämmen lassen. Dafür bräuchten wir eine kostengünstige Beratung und gegebenenfalls auch Hilfe bei der Erstellung der entsprechenden Anträge für die KfW-Bank.
Fördermittel für die Dachdämmung bekommen Sie immer dann, wenn Sie die technischen Voraussetzungen der Fördergeber erfüllen. Bei der Dachdämmung fordern diese einen U-Wert von 0,14 W/m²K.
Zur Auswahl stehen Ihnen dabei Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent über das Programm 430 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie zinsgünstige Darlehen mit 20-prozentigem Tilgungszuschuss über das KfW-Programm 152. Die Mittel sind immer vor dem Beginn der Sanierung mit einem Energieberater aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes zu beantragen. Bei Zuschüssen funktioniert das online über das KfW-Zuschussportal. Für Darlehen wenden Sie sich an Ihre Hausbank.
Wichtig zu wissen: Der Energieberater informiert Sie über Ihre Sanierungsmöglichkeiten und erstellt die nötigen Bestätigungen für die Förderung.
Alternativ zur KfW-Förderung können Sie auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Sanierungskosten (maximal 40.000 Euro) über einen Zeitraum von drei Jahren von der Einkommensteuer absetzen. Anders als die KfW-Förderung beantragen Sie den Steuerbonus nachträglich über Ihre Steuererklärung.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Förderung der Dachdämmung finden Sie in unserem Förder-eBook. Günstige Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und für Sie unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Dachsanierung.