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Expertenrat

Bekomme ich einen Zuschuss für neue Fenster und Türen im Mietshaus?

Frage von Heinz F. am 19.10.2020 

Ich lasse in mein Mietshaus neue Fenster und eine neue Haustür einbauen. Bekomme ich einen Zuschuss?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern Sie der Eigentümer sind und das Haus nur ein oder zwei Wohneinheiten hat, bekommen Sie Zuschüsse über das Programm 430 der KfW. Diese liegen bei 20 Prozent der Investitionskosten und sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. So darf der U-Wert der neuen Fenster nicht schlechter als 0,95 W/m²K sein. Für neue Haustüren gilt ein Grenzwert von 1,3 W/m²K.

Wie Sie die Fördermittel beantragen und welche Voraussetzungen außerdem bestehen, lesen Sie in unseren Beiträgen zur Förderung der Haustür und zur Förderung neuer Fenster. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit den wichtigsten Informationen und wertvollen Hinweisen finden Sie außerdem in unseren Förder-eBooks.

Übrigens: Suchen Sie nach einem Vergleichsangebot für neue Haustüren und Fenster, bekommen Sie das kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Haustüren und Fenster.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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