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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für eine neue Gasheizung?

Frage von Lothar K. am 04.11.2018 

Meine Gasheizung für ein EFH wurde 1990 eingebaut. Kann ich noch von der KfW gefördert werden, wenn ich im Dezember 2018 einen Zuschussantrag stelle und die Therme 2019 eingebaut wird?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel von der KfW bekommen Sie für den Austausch der alten Gasheizung, wenn es sich bei der neuen Technik um eine Gasbrennwertheizung handelt. Die Zuschüsse (KfW-Programm 430) oder Darlehen (KfW-Programm 152) sind vor dem Beginn der Maßnahme zusammen mit einem Experten für Energieeffizienz zu beantragen. Haben Sie die Zusage der KfW erhalten, können Sie mit dem Heizungstausch beginnen. Wichtig ist, dass die Zusage immer nur eine begrenzte Zeit gültig ist. Wann sie abläuft, können Sie auf Seite 2 der Zusage unter Punkt "Wie geht´s weiter" nachlesen. Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Beitrag "Förderung für Gasheizung und Ölheizung". Ein kostenfreies und für Sie unverbindliches Angebot von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie über unser Online-Angebotstool.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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