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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für die neue Gasheizung?

Frage von Frank J. am 13.12.2020 

Unsere Heizung hat am 06.12.2020 ihren Dienst eingestellt. Der Heizungsmonteur war am 07.12.2020 vor Ort. Er konnte den Fehler nicht eingrenzen und rechnet bei einer Reparatur mindestens mit einer Summe von ca. 1.000 €. Daraufhin haben wir uns entschlossen, eine neue Heizung einbauen zu lassen.

Die Heizung ist von 1995, ist ein Wandgerät und wird mit Flüssiggas betrieben. Wir haben nach einem Zuschuss im Netz gesucht und sind darauf gestoßen, dass man eine Bearbeitungsnummer von einem Energieberater benötigt.

Meine Frage ist, ob und wie man jetzt nachträglich eine Beantragung auf den Zuschuss hinbekommen kann. Wir haben natürlich gleich nach Bestellen der Heizung einen "Energieberater" in der Nähe kontaktiert, der war in keiner Weise daran interessiert, uns zu unterstützen und sagte nur Pech gehabt.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns eine positive Nachricht geben könnten.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Seit Januar 2020 gibt es leider keine Fördermittel mehr für reine Gas-Brennwertheizungen. Um die Mittel zu bekommen, müssen Sie die Gasheizung daher mit Solarthermie, einem wasserführenden Pelletkamin, einer Holzheizung oder einer Wärmepumpe kombinieren. Die Regenerative-Energien-Anlage muss dabei mindestens 25 Prozent der Heizlast decken. Stellen Sie das sicher, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent über das BAFA, wenn Sie die Mittel vor dem Beginn der Sanierung online über die Webseite des BAFA beantragen. Einen Energieberater benötigen Sie dazu nicht.

Ist es dafür schon zu spät, können Sie die Kosten der Maßnahme von der Steuer absetzen. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: 

  1. Sie installieren eine Hybridheizung (Gas-Brennwerttherme + Solar, Pellets, Holz oder Wärmepumpe) und nutzen den Steuerbonus für die Sanierung. Über diesen können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. 
  2. Sie installieren eine reine Gas-Brennwerttherme und nutzen den Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Hier gelten keine besonderen Anforderungen. Dafür können Sie 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen.

Beide Steuerboni beantragen Sie nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung. Einen Energieberater benötigen Sie dazu ebenfalls nicht.


Weitere Informationen finden Sie im Beitrag "Förderung für die Gasheizung und Gas-Hybridheizung".


Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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