Welche Zuschüsse kann ich für den Austausch eines Gaskessels durch eine Gastherme erhalten?
Tauschen Sie lediglich die Gasheizung aus, bekommen Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Über diesen können Sie 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen, um bis zu 1.200 Euro im Jahr über Ihre Einkommensteuererklärung zurückzubekommen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".
Alternativ dazu bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM), wenn Sie spätestens zwei Jahre nach der Gasheizung auch regenerative Energien nachrüsten. Infrage kommt eine Solarthermieanlage, eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung, wobei die erneuerbaren Energien mindestens 25 Prozent der Heizkosten decken müssen. Installieren Sie die Gasheizung gleich in Kombination mit den genannten regenerativen Energie-Systemen, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent über die BEG EM Förderung. Wichtig ist, dass Sie die Mittel beantragen, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge vergeben. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Förderung für die Gasheizung und Gas-Hybridheizung".
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