Wird die Modernisierung einer Heizung von Öl auf Gas in einem Mehrfamilienhaus (5 Wohneinheiten) auch mit Zuschüssen der KfW gefördert?
Zuschüsse für eine neue Gas-Brennwertheizung werden von der KfW nur für Gebäude mit ein bis zwei Wohneinheiten oder Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen gezahlt.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen über das KfW-Programm 151/ 152 zu beantragen. Sowohl für die Zuschuss- als auch für die Kreditvariante gelten dabei folgende Voraussetzungen:
Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme über Ihre Hausbank beantragt werden. Möglich ist eine Summe von 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 50.000 Euro je Wohneinheit. Günstig ist hier auch der Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent der förderfähigen Kosten, der nach erfolgter Umsetzung von der Darlehenshöhe abgezogen wird.
Weitere Informationen zum Thema gibt B.Sc. Thomas Ogsoka im Beitrag "Förderung für Gasheizung und Ölheizung"