Eine thermische Solaranlage ist bereits vorhanden. Diese ist fürs Brauchwasser und zur Heizungsunterstützung. Ist eine neue Gasbrennwertheizung förderbar, wenn die Solaranlage nicht verändert wird?
Erfüllt die Solaranlage die technischen Mindestanforderungen genauso wie die neue Gas-Brennwertheizung, ist eine Förderung grundsätzlich möglich. Anrechenbar sind dann jedoch nur die neu anfallenden Kosten.
Wichtig ist unter anderem, dass die Solarthermieanlage groß genug ist, um 25 Prozent der Heizlast zu decken. Rechnen können Sie dabei mit 635 W/m² Kollektorfläche. Beträgt die Heizlast Ihres Gebäudes beispielsweise 15 kW, muss die Solarthermie 3,75 kW leisten können - das entspricht einer Fläche von rund 6 Quadratmetern.
Einen Überblick über förderbare Kollektoren gibt das BAFA mit der Liste förderfähiger Kollektoren und Solaranlagen.
Update vom 05.05.2021: Nach aktuellen Informationen vom BAFA ist die Förderung nur dann möglich, wenn es sich bei der regenerativen Energien-Anlage um eine neue Anlage handelt. Nachzulesen ist das unter Punkt 8.09 der Technischen FAQ vom Fördergeber.
Eine Entscheidung treffen die Experten des BAFA erst nach der Prüfung des Vorhabens. Aus diesem Grund empfehlen wir, Ihr Vorhaben vorab mit Sachbearbeitern des BAFAs zu besprechen. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.