In welcher Höhe kann ich eine KfW-Förderung für die Erneuerung meiner Haustür als Einzelmaßnahme beantragen?
Für die Förderung einer neuen Haustür gibt es zwei Möglichkeiten. So gibt es Mittel zum Beispiel über das Programm 430 "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss" der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW). Dabei bekommen Sie 10 Prozent der fördefähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro. Wichtig: Für die Beantragung der Fördermittel ist ein Energieberater hinzuzuziehen. Ausgezahlt werden die Mittel hier ab 300 Euro. Das entspricht anrechenbaren Kosten von 3.000 Euro.
Die zweite Fördermöglichkeit bietet das KfW-Programm 455 "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss". Hier erhalten Sie ebenfalls 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Summe ist jedoch auf 1.500 Euro je Wohneinheit begrenzt. Für dieses Programm ist kein Energieberater nötig. Die Tür muss dafür mindestens der Widerstandsklasse RC2 der DIN EN 1627 entsprechen. Ausgezahlt werden die Mittel hier ab 200 Euro. Das entspricht anrechenbaren Kosten von 2.000 Euro.
Bei beiden Programmen wird ein U-Wert von 1,3 W/m²K gefordert. Außerdem müssen die Mittel vor dem Beginn der Maßnahme über das Zuschussportal der KfW beantragt werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür"