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Expertenrat

Ich möchte Türen und Schließanlage am 3-Familienhaus erneuern lassen. Wie bekomme ich Fördermittel?

Frage von Julius M. am 14.05.2019 

An meinem 3-Familien-Haus möchte ich eine neue Haustür sowie eine Wohnungseingangstür für meine eigene Wohnung erneuern. Die Türen sind so alt wie das Haus. Baujahr Mitte der 50er Jahre. Ich habe nun Angebote vorliegen und möchte baldmöglichst die Freigabe für den Einbau geben. Beide Türen (Haus- und Wohnungseingangstüre) sind laut den jeweiligen Anbietern förderungsfähig bei der KfW.

Wie muss ich weiter vorgehen, um die Förderung zu erhalten? Das mir vorliegende Angebot für die Haustür beinhaltet nur die Türe ohne Montagekosten. Brauche ich für die Einreichung auch die Montagekosten? Eine Schließanlage für alle Wohnungen und ein Türschließer sind auch eingeplant. Wird das auch gefördert? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da es sich bei Ihnen um ein Haus mit drei Wohnungen handelt, können Sie Fördermittel für die Haustür über das Programm 152 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Dabei bekommen Sie ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent der förderfähigen Kosten für Anschaffung und Montage. Wichtig ist, dass die neue Tür die Anforderungen der KfW einhält und ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste das vor der Beantragung der Fördermittel bestätigt. Den Förderantrag stellen Sie dann direkt über Ihre Hausbank.

Dienen die Türen auch dem Einbruchschutz können Sie bei Ihrer Hausbank auch ein zinsgünstiges Darlehen über das KfW-Programm 159 beantragen. Einen Tilgungszuschuss gibt es hier nicht. Dafür ist auch die Bestätigung des Energieberaters nicht erforderlich.

Einmalige Zuschüsse für effizentes Sanieren (KfW-Programm 430) oder für mehr Einbruchschutz (KfW-Programm 455-E) bekommen Sie leider nur, wenn es um den Einbau neuer Türen in einem privat genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus geht.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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