Ich habe im Dezember 2018 meine Haustüre erneuern lassen. Kann ich jetzt noch eine Förderung beantragen?
Die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Über Ihre Einkommenssteuererklärung können Sie jedoch die angefallenen Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Auf diese Weise bekommen Sie 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) erstattet. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".