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Expertenrat

Kann ich Fördermittel für eine neue Haustür nachträglich beantragen?

Frage von Joachim E. am 13.07.2019 

Ich habe im Dezember 2018 meine Haustüre erneuern lassen. Kann ich jetzt noch eine Förderung beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Über Ihre Einkommenssteuererklärung können Sie jedoch die angefallenen Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Auf diese Weise bekommen Sie 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) erstattet. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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