Ich saniere mein Haus auf KfW-55-Standard und lasse dabei auch die Wasserleitungen und Abflüsse erneuern. Fallen diese Arbeiten auch unter die 40 % Förderung?
Anrechenbar sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der energetisch relevanten Sanierung sind. Bei einer Fassadendämmung ist das zum Beispiel die Herstellung einer neuen Fassadenverkleidung. Welche Kosten gefördert werden, hängt also immer vom Einzelfall ab. Eine konkrete Aussage dazu bekommen Sie daher nur von Ihrem Energie-Effizienz-Experten. Weitere Informationen gibt die KfW im Merkblatt "Liste der förderfähigen Maßnahmen".