Wenn ich meine 27 Jahre alte Ölheizung gegen eine neue tausche, gibt es dafür Fördergelder?
Fördermittel gibt es über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei können Sie sich zwischen einmaligen Zuschüssen in Höhe von 10 Prozent (Programm 430) oder zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent entscheiden (Programm 152). Optimieren Sie im gleichen Zuge auch die übrige Anlage, profitieren Sie von besseren Konditionen. Dann steigen die Zuschüsse auf 15 Prozent. Tilgungszuschüsse gibt es dann in Höhe von 12,5 Prozent.
Voraussetzung ist, dass die neue Ölheizung dauerhaft im Brennwertbetrieb arbeitet. Ein hydraulischer Abgleich ist durchzuführen und Sie müssen die Fördermittel noch vor dem Beginn der Umbauarbeiten zusammen mit einem Energieberater beantragen. Wie das funktioniert und welche technischen Voraussetzungen darüber hinaus gelten, geben wir im Beitrag "Förderung für Gasheizung und Ölheizung".