Gibt es Förderungen für die Beseitigung von Wärmebrücken und wenn ja, welche Vorgaben sind einzuhalten? Wir sanieren ein Haus Baujahr 1938 mit einer bestehenden Außendämmung (4 cm Holzwolleleichtbauplatte) sowie Innendämmung (ebenfalls 4 cm Holzwolleleichtbauplatte). Um die Energiebilanz zu optimieren, sollen die alten Rollladenkästen sowie die Heizkörpernischen (im Zuge der Erneuerung der Heizkörper) mit Porenbeton ausgemauert werden. Kann man diese Maßnahme im Rahmen des Steuerbonus für energetische Sanierungen geltend machen? Gibt es Vorgaben (U-Wertverbesserung? o. Ä.) die zu beachten sind? Und was muss ggf. dokumentiert werden für die Fachunternehmererklärung?
Geht es um Maßnahmen an der Fassade, bekommen Sie den neuen Steuerbonus für die Dämmung. In diesem Zusammenhang ist ein U-Wert von 0,20 W/m²K einzuhalten.
Darüber hinaus bekommen Sie den Steuerbonus auch für den Austausch der alten Heizkörper durch spezielle Niedertemperaturheizkörper. Wichtig ist, dass Sie gleichzeitig auch einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen.
Die Maßnahmen sind von einem Fachhandwerker durchzuführen. Dieser muss auf einer Vorlage der Steuerverwaltung (wird noch zur Verfügung gestellt) versichern, dass er die Arbeiten fachgerecht ausgeführt hat.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung geben wir im Beitrag zum Steuerbonus für die Sanierung.
Übrigens: Alternativ zum Steuerbonus können Sie für die beschriebenen Maßnahmen auch Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Hier gibt es zinsgünstige Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen über das Programm 152 oder einmalige Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 430. Weitere Informationen geben wir in den Beiträgen "Förderung für die Dämmung des Rollladenkastens" und "KfW-Förderung für die Optimierung der Heizung".