x
Expertenrat

Ich möchte mein Haus sanieren. Für welche Maßnahmen erhalte ich dabei eine Förderung?

Frage von Fabian B. am 22.01.2020 

Ich würde gerne ein älteres Haus zur Eigennutzung sanieren. Hierbei ist mir das KfW Programm 151 mit attraktiven Zuschüssen aufgefallen. Welche Maßnahmen kann ich hier in die Fördermaße mit einrechnen? Können hier auch nicht-energetische Maßnahmen einfließen, wie z. B. Bodenbeläge, Badsanierung oder Ähnliches?

Eine zweite Frage: Kann ich Förderprogramme separat beantragen? Zum Beispiel: Heizungsaustausch (Von Öl auf Pellets) über BAFA und Fördermittel für die restliche Sanierung über das KfW-Programm 151?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Über das KfW-Programm 151/152 gibt es grundsätzlich zwei Optionen zur Förderung:

  1. Ganzheitliche Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Dabei muss das Haus so saniert werden, dass es den Neubaustandard beinahe erreicht oder sogar übertrifft; dafür bekommen Sie zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen von 25 bis 40 Prozent)
  2. Sanierung in Einzelmaßnahmen (Dabei führen Sie einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung durch und erhalten einen günstigen Kredit mit Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent. 

Förderbar sind dabei Arbeiten, wie:


  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Optimierung der Heizungsanlage
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

Die Fördermittel gibt es dabei auch für Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten sowie Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen.

Wichtig ist, dass Sie die Förderung vor dem Beginn der Sanierung über Ihre Hausbank beantragen. Zuvor muss ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste das Sanierungsvorhaben prüfen.

Neben der Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen können Sie über das KfW-Programm 159 auch Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz fördern lassen. Hierzu zählt zum Beispiel ein Badumbau (Vorgaben beachten) oder das Anbringen neuer Außenrollläden. Die Mittel sind ebenfalls vor dem Beginn der Sanierung zu beantragen.

Den Heizungstausch können Sie parallel über das BAFA-Programm zum Heizen mit erneuerbaren Energien fördern lassen, sofern Sie die Kosten in keinem anderen Programm geltend gemacht haben. Zu beantragen sind die Mittel dabei unbedingt vor der Beauftragung eines Fachhandwerkers. Übrigens: Offene Investitionen lassen sich hier über das KfW-Programm 167 günstig finanzieren.

Alternativ können Sie für viele Sanierungsarbeiten auch den neuen Steuerbonus nutzen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der Sanierungskosten an Haus und Heizung (maximal 40.000 Euro) über drei Jahre hinweg steuerlich geltend zu machen. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".

Da es sich bei Ihnen um ein sehr komplexes Projekt handelt, empfehlen wir Ihnen den Fördergeld-Service von unserem Partner Wüstenrot.

Weitere Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten, Konditionen und Voraussetzungen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema "Förderung".

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo