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Expertenrat

Fördert der Staat die Sanierung eines nicht fertiggestellten Gebäudes ohne Heizung?

Frage von Tobias O. am 14.04.2021 

Ich habe eine grundsätzliche Frage zur BEG EM Förderung. Können auch Maßnahmen in einem Haus gefördert werden, welches eine Baugenehmigung von 2.000 hat, bisher aber nicht fertiggestellt wurde. Sprich, der Rohbau steht mit Türen und Fenstern und das Dach ist mittlerweile auch gedämmt, die damals gekaufte Öl Heizung aber z. B. noch nicht eingebaut und auch der Fußbodenaufbau mit Fußbodenheizung muss erst noch gemacht werden.

Ist es möglich, die förderfähigen Kosten nach der BEG EM hierfür zu beantragen?

In den Förderrichtlinien ist immer nur die Rede von einer Baugenehmigung, die bei Antragstellung 5 Jahre zurückliegt. Die 2 Jahre Bauzeit der Ölheizung findet nach dem neuen Verfahren auch keine Erwähnung mehr.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Vermutlich können Sie Fördermittel beantragen. Denn Voraussetzung ist die Durchführung von Maßnahmen im Gebäudebestand. Diesen definiert die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Punkt 3 wie folgt: "Gebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt;". Ähnlich verhält es sich auch bei der Umnutzung von Gebäuden, die vorher nicht beheizt wurden - liegt der Bauantrag ausreichend lange zurück, haben Sie auch hier Anrecht auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Zu den energetischen Sanierungsmaßnahmen zählen darüber hinaus "Alle Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik des Gebäudes, die [...] auf die Verringerung des nicht-erneuerbaren Primärenergiebedarfs oder Transmissionswärmeverlustes gerichtet sind [...]". Keine Förderung erhalten Sie hingegen für den Einbau gebrauchter Technik.

Ob Sie den Austauschbonus der Ölheizung bekommen können, geht aus der Richtlinie nicht eindeutig hervor. Diesen erhalten Sie nur für den Austausch einer "Heizungsanlage die mit dem Brennstoff Öl betrieben wird".

Eine rechtssichere Auskunft erhalten Sie in diesem Fall nur von den Experten des BAFAs, die die Anträge prüfen und letztlich auch bestätigen müssen. Ansprechpartner erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.

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