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Expertenrat

Welche Fördermittel bekomme ich für eine Solaranlage, neue Dachfenster und eine Neueindeckung am Dach?

Frage von Steffen G. am 18.02.2020 

Ich möchte mich in Bezug auf die Anschaffung einer kombinierten Solaranlage sowie den Austausch zweier Dachfenster eventuell mit einer Dachneueindeckung über Sanierungszuschüsse informieren.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für die Solaranlage bekommen Sie über das BAFA-Programm zum Heizen mit erneuerbaren Energien. Hier gibt es einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent, wenn Sie eine thermische Solaranlage für die kombinierte Heizungsunterstützung oder die Warmwasserbereitung installieren. Wichtig ist, dass die Kollektoren das Solar Keymark Kennzeichen tragen und somit für das Förderprogramm zugelassen sind. Außerdem muss die Solaranlage ausreichend groß dimensioniert sein. Die Mittel sind unbedingt vor der Beauftragung eines Fachhandwerkers zu beantragen. Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Beitrag "Förderung für Solarthermieanlagen".

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Für neue Dachfenster gibt es Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sofern die Fenster einen U-Wert von mindestens 1,0 W/m²K erreichen. Zur Auswahl stehen Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 430 sowie zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 152. Auch hier gilt: Die Förderung ist unbedingt vor dem Beginn der Maßnahme zu beantragen. Erforderlich ist dazu außerdem die Bestätigung eines Energieberaters. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Beitrag "Förderung für neue Fenster und Dachfenster".

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Die Neueindeckung des Daches wird nur in Verbindung mit einer Dachdämmung gefördert. Erreichen die neuen Dachflächen einen U-Wert von 0,14 W/m²K, erhalten Sie Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wie bei der Fenster-Sanierung stehen auch hier Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 430 sowie zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 152 zur Verfügung. Die Mittel sind vor dem Beginn der Maßnahme mit einem Energieberater zu beantragen. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Beitrag "Förderung für die Dachdämmung".

Ohne Dämmung können Sie zumindest die Handwerkerkosten der Dachsanierung steuerlich geltend machen. Bei einer Förderrate von 20 Prozent senken Sie Ihre Steuerlast dabei um bis zu 1.200 Euro im Jahr. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

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Alternativ zur BAFA- und KfW-Förderung gibt es seit Januar 2020 auch einen neuen Steuerbonus für die Sanierung. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten (Anforderungen wie oben) über drei Jahre steuerlich geltend machen. Insgesamt sind die abziehbaren Kosten auf einen Betrag von 40.000 Euro begrenzt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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