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Expertenrat

Wie stark sollte der Aufbau einer Fußbodenheizung im Altbau sein?

Frage von Serv S. am 01.01.2021 

Wir planen den nachträglichen Einbau einer Fußbodenheizung im Altbau (1970), derzeit besteht die Kellerdecke aus Beton. Sie ist unisoliert, mit 74 mm Schlacke,
23 mm Spanplatte (Spanplatte auf Polsterhölzer) und 3 mm PVC belegt. Der Aufbau ist sehr stabil und beträgt in Summe 100 mm.

Plan A: Dünne Heizungsrohre in Spanplatte einfräsen. Darauf Holzboden 10 bis 15 mm. Bodenüberhöhung 7 bis 12 mm wäre akzeptabel.
Plan B: Altboden u. Isolierung komplett entfernen, um 100 mm freie Höhe zu schaffen. Darauf ? mm XPS, ? mm Heizungsrohrsystem, 12 mm Holzboden.
Die Vor- u Nachteile liegen auf der Hand. Meine Frage: Minimale sinnvolle Aufbauhöhe von Rohrsystem + Holzboden? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die Stärke der Dämmung, gibt die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Installation" Mindestwärmeleitwiderstände (R-Werte) vor. Bei Böden über unbeheizten oder teilweise beheizten Räumen sowie Böden über dem Erdreich ist demnach ein R-Wert von 1,25 m²/kW erforderlich. Diesen erreichen Sie mit 35 mm eines Dämmstoffs der WLG 025, 40 mm eines Dämmstoffs der WLG 030 oder 45 mm eines Dämmstoffs der WLG 035. 


Die Aufbauhöhe der Fußbodenheizung selbst (Rohr und Überdeckung) hängt vom System ab. So gibt es zum Beispiel Trockenbau Fußbodenheizungen zum Nachrüsten mit einer Stärke von etwa 15 bis 20 mm (ohne Bodenbelag). Wir empfehlen Ihnen, sich hier von einem Energieberater vor Ort oder im Fachhandel beraten zu lassen. Denn nicht jedes System ist für jede Einbausituation geeignet. Außerdem sollten Sie die Heizung von einem Planer berechnen und auslegen lassen, um die entsprechenden Räume komfortabel sowie effizient beheizen zu können. Der starke Holzfußboden ist dabei besonders zu berücksichtigen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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