Auf unserem Betriebsgebäude planen wir die Errichtung einer PV-Anlage mit Wechselrichter. Unser Langzeitmieter möchte dies auf dem gleichen Dach ebenfalls parallel durchführen. Können zwei Betreiber zwei Anlagen mit je einem Wechselrichter und je einem Speicher auf dem gleichen Dach zeitgleich in Betrieb nehmen, ohne zusammengelegt zu werden? Der Standort ist Hamburg. Von daher brauchen wir über Fördergelder nicht zu rätseln.
In diesem Punkt ist das EEG recht eindeutig. So heißt es in § 24 in Bezug auf Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen (EEG 2021), dass Anlagen auf demselben Grundstück, demselben Gebäude oder demselben Betriebsgelände auch unabhängig von den Eigentumsverhältnissen zusammenzulegen sind. Das gilt zumindest dann, wenn die Photovoltaikanlagen innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.