x
Expertenrat

Können zwei Betreiber eigene PV-Anlagen auf dem gleichen Dach installieren?

Frage von Herrn K. am 18.02.2021 

Auf unserem Betriebsgebäude planen wir die Errichtung einer PV-Anlage mit Wechselrichter. Unser Langzeitmieter möchte dies auf dem gleichen Dach ebenfalls parallel durchführen. Können zwei Betreiber zwei Anlagen mit je einem Wechselrichter und je einem Speicher auf dem gleichen Dach zeitgleich in Betrieb nehmen, ohne zusammengelegt zu werden? Der Standort ist Hamburg. Von daher brauchen wir über Fördergelder nicht zu rätseln.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Punkt ist das EEG recht eindeutig. So heißt es in § 24 in Bezug auf Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen (EEG 2021), dass Anlagen auf demselben Grundstück, demselben Gebäude oder demselben Betriebsgelände auch unabhängig von den Eigentumsverhältnissen zusammenzulegen sind. Das gilt zumindest dann, wenn die Photovoltaikanlagen innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

Newsletter-Abo