x
Expertenrat

Ist eine Ersetzung der Heizungsanlage bei Anbau nötig?

Frage von Rolf L. am 21.08.2013 

Ich baue einen Anbau (< 50 qm) an ein bestehendes Haus. Die Heizung soll mit der vor zwei Jahren eingebauten Brennwerttherme betrieben werden. Das Bauamt möchte nun ein Energienachweiss nach EnEV2009. Muss ich die Heizung nun ersetzen, damit ich den regenerativen Anteil einhalte? 

Antwort von Dipl.-Ing. Martin Lückert 

Die Forderung nach dem EnEV-Nachweis ist schon richtig, der aber in diesem Fall sehr einfach, d.h. nach §9 Abs.4 zu führen ist. 
(4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume mit zusammenhängend mindestens 15 und höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche sind die betroffenen Außenbauteile so auszuführen, dass die in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden.

Die Anlagentechnik und auch das EEWärmeG brauchen also nicht berücksichtigt werden. 



Kommentare

Rolf L.

Danke für die schnelle Antwort. Aber leider habe mich vertippt und meinte der Anbau ist größer 50 qm.

Dipl.-Ing. Martin Lückert

Dann ist die Lage tatsächlich anders. In diesem Fall greift EnEV §9 Abs. 5., d.h. es muss eine Gesamtbilanz durchgeführt werden. 

Im Fall des Anschlusses der Erweiterung an die bestehende Anlagentechnik kann der Nachweis in der Form vereinfacht werden (was über eine DIBt-Auslegungsfrage geklärt wurde), dass sie im Nachweis in der Art abgebildet wird, dass die Referenzanlagentechnik in das nachzuweisende Gebäude eingebaut wird. Da die Referenzanlagentechnik die Anforderungen an das EEWärmeG erfüllt, ist somit auch die diese Anforderung eingehalten.

Somit bleibt die Bautechnik übrig. Wenn hier der vermeintlich einfache Weg des Nachbildens der Referenztechnik (Nachbau der U-Werte) gegangen wird, sei meinerseits auf die Wärmebrücken und die Luftdichtheit hingewiesen.  Die Wärmebrücken müssen dann optimiert (Gleichwertig nach DIN 4108 Beiblatt 2) ausgeführt und ein Luftdichtheitstest durchgeführt werden. Wenn man dies dann doch nicht machen möchten, muss deren Einfluss über eine verbesserte Ausführung der Außenbauteile (gegenüber der Referenzausführung) kompensiert werden.


War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo