Ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einem 10 Parteien Haus (Baudenkmal) in Kassel. Unsere Fenster wurden bereits mit einem KFW-Kredit erneuert. Ich möchte gerne wissen, ob es möglich ist, unsere Hauseingangstür (noch Original), die mittlerweile völlig verzogen ist, mithilfe eines KfW-Kredits über energieeffizientes Sanieren Einzelmaßnahmen zu erneuern. Das Treppenhaus ist nicht gedämmt und ungeheizt. Ich habe diesbezüglich widersprüchliche Aussagen bekommen.
Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Maßnahmen an einem Gebäude über die KfW fördern zu lassen. Aufpassen müssen Sie dabei nur, dass die Förderobergrenze des Gebäudes nicht überschritten wird. Diese hängt von den Wohneinheiten des Gebäudes und dem Förderhöchstbetrag der Einzelmaßnahme ab. In Ihrem Fall also 10 x 10.000 Euro Tilgungszuschuss pro Wohnung = 100.000 Euro maximaler Tilgungszuschuss. Das entspricht einem Kreditbetrag von maximal 500.000 Euro.
Voraussetzung für die Förderung der neuen Haustür ist, dass diese den von der KfW geforderten U-Wert (1,3 W/m²K) erreicht.
Weitere Informationen haben wir Ihnen im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür" zusammengestellt. Suchen Sie nach Angeboten für die neue Haustür, bekommen Sie diese kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebots-Tool für Haustüren.