Wir haben uns ein Haus gekauft, wollen dieses sanieren und öffentliche Fördermittel beantragen:
- KFW Wohneigentum 124 für den Hauskaufpreis
- KfW Zuschuss 430 für Einzelmaßnahmen am Dach.
Kann ich für die weiteren Maßnahmen (Austausch Fenster, Fassadendämmung etc.) die Steuerabschreibung gem. § 35c EStG über 3 Jahre nutzen, da der Investitionszuschuss bei Einzelmaßnahmen nur auf 50.000 € beschränkt ist?
Mit dem Steuerbonus für die Sanierung haben Sie die Möglichkeit, 40.000 Euro an Sanierungskosten von Ihrer Einkommensteuer abzusetzen. Ob Sie beide Förderprogramme nutzen können, wenn Kosten und Rechnungen getrennt sind, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Eine Auskunft erhalten Sie daher nur von einem Steuerberater oder von Ihrem zuständigen Finanzamt.
Weitere Informationen zur Beantragung der Fördermittel bekommen Sie in unseren Förder-eBooks.