Es geht um einen Neubau (in Planung) mit einer Einliegerwohnung von ca. 60 m² und einem Haupthaus mit ca. 120 m². Geheizt wird mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Ist es denkbar, lediglich das Haupthaus mit einer KWL auszustatten oder muss auch die Einliegerwohnung eingebunden werden? Gibt es eine Faustformel oder eine Pauschale, mit der man für eine KWL in Kombination mit der Wärmepumpe rechnen kann?
Grundsätzlich ist es möglich, die Anlage zur kontrollierten Wohnraumlüftung nur im Wohnhaus zu installieren. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten kann es allerdings sein, dass auch in der Einliegerwohnung lüftungstechnische Maßnahmen zu ergreifen sind. Ob das der Fall ist, ergibt sich aus dem Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6. Dabei prüft ein Experte, ob der natürliche Luftwechsel ausreicht, um die nutzerunabhängigen Feuchtelasten sicher abzuführen. Das ist nötig, um Feuchteproblemen wie Schimmel sicher vorbeugen zu können.
Auch die Kosten der Technik hängen sehr stark von den Gegebenheiten vor Ort ab. Während Sie für die Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 7.000 bis 14.000 Euro rechnen können, liegen die Ausgaben der Kontrollierten Wohnraumlüftung in der Regel zwischen 4.000 und 8.000 Euro. Wichtig zu wissen ist, dass Sie für die Wärmepumpe auch Fördermittel beantragen können.
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