Ich habe ein Haus mit ausgebautem Dachgeschoss geerbt. Die Isolierung des Daches entspricht eventuell nicht dem von der EnEV geforderten U-Wert von 0,24. Es existiert grundsätzlich schon eine Isolierung. Muss hier nachgebessert werden?
Nein. Ohne Arbeiten am Dach müssen Sie erst einmal nichts unternehmen. Die aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) enthält zwar eine Nachrüstpflicht. Diese bezieht sich aber auf die frei zugängliche oberste Geschossdecke zum kalten Dachraum. Für das Dach selbst gibt es eine Dämmpflicht nur dann, wenn Sie:
Ausgenommen sind Bauteile, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind. Außerdem müssen Sie mindestens 10 Prozent der Dachfläche ändern, damit die EnEV für die betroffenen Flächen gilt.