Wir planen den Einbau einer Scheitholzheizung. Das Problem dabei ist aber, dass wie auch einen Mieter haben. Wie werden dann die Nebenkosten berechnet? Gibt es hierzu Richtwerte, wie viel Holz die Heizung verbraucht für bestimmte Menge an Warmwasser? Oder gibt es da keine Möglichkeiten?
Die Verteilung der Heizkosten bei Häusern mit zwei oder mehr Wohneinheiten wird in der Heizkostenverordnung geregelt. Generell gilt dabei die Pflicht, den Verbrauch der Mieter auf geeignete Weise zu erfassen. Möglich ist das zum Beispiel über Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler oder Warmwasserzähler.
Die Kosten für die Versorgung mit Wärme und Warmwasser sind auf Grundlage der Verbrauchsmessung auf die Nutzer zu verteilen. Ob dabei ein Öl- oder eine Holzheizung eingesetzt wird, spielt generell keine Rolle.
Da Sie bei der Gestaltung der Kostenverteilung unterschiedliche Möglichkeiten haben, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Vermieterverein oder den Verein Haus und Grund. Auf diese Weise können Sie auch sicherstellen, dass es zu keinen Problemen bei allen vertraglichen Regelungen mit Ihren Mietern kommt.