Muss bei einem einseitigen Anbau an ein ungedämmtes Haus von 1936 (dieser soll der Verordnung entsprechen) auch der Rest des Hauses gedämmt werden, wenn an der restlichen Außenfassade nichts geändert wird?
Nein. Erweitern Sie ein bestehendes Gebäude um einen Anbau, müssen nur die neuen Bauteile den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen. Sofern der Anbau keine eigene Heizung bekommt, müssen die Außenbauteile die von der EnEV vorgegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten einhalten. Hat der Anbau eine Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmeter, müssen Sie außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einhalten.
Bekommt der Anbau eine eigene Heizung, muss der neue Gebäudeteil die Neubauanforderungen der EnEV erreichen.
Bauteile im Bestand müssen Sie hingegen nur dämmen, wenn Sie diese ersetzen oder zu mehr als zehn Prozent verändern.