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Expertenrat

Gibt es eine Pflicht zur Dämmung der Kellerdecke?

Frage von Georg M. am 25.04.2019 

Gibt es eine gesetzliche Pflicht, die Keller/Tiefgaragendecke zu isolieren, wenn darüber Wohnungen sind? Es geht um 7 Eigentumswohnungen, Baujahr 2002/2003. Muss sich die Hausverwaltung damit befassen?  

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine generelle Pflicht zur Dämmung der Kellerdecke gibt es nicht. Die Energieeinsparverordnung schreibt die Dämmung jedoch vor, wenn:


  • Decken über unbeheizten Räumen ersetzt oder erstmals neu eingebaut werden
  • Deckenbekleidungen auf der Kaltseite angebracht werden
  • Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite aufgebaut oder erneuert werden

In diesen Fällen gilt ein U-Wert von 0,30 W/m²K als Grenzwert. Ist die Dämmschichtdicke aus technischen Gründen begrenzt, gelten die Anforderungen auch dann als erfüllt, wenn Sie die maximal mögliche Stärke einer Dämmung der WLG 035 anbringen. Von der Dämmpflicht ausgenommen sind Bauteile, die bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 einhalten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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