Gibt es eine gesetzliche Pflicht, die Keller/Tiefgaragendecke zu isolieren, wenn darüber Wohnungen sind? Es geht um 7 Eigentumswohnungen, Baujahr 2002/2003. Muss sich die Hausverwaltung damit befassen?
Eine generelle Pflicht zur Dämmung der Kellerdecke gibt es nicht. Die Energieeinsparverordnung schreibt die Dämmung jedoch vor, wenn:
In diesen Fällen gilt ein U-Wert von 0,30 W/m²K als Grenzwert. Ist die Dämmschichtdicke aus technischen Gründen begrenzt, gelten die Anforderungen auch dann als erfüllt, wenn Sie die maximal mögliche Stärke einer Dämmung der WLG 035 anbringen. Von der Dämmpflicht ausgenommen sind Bauteile, die bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 einhalten.