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Expertenrat

Was geschieht mit unserer Photovoltaikanlage, wenn die Förderung endet?

Frage von Dieter R. am 17.11.2020 

Die Nachschlagehefte, die Sie anbieten sind nicht auf dem neusten Stand und für Photovoltaikanlagen bei denen die Förderung endet unbefriedigend. Da unsere Anlage zum 31.12.2020 aus der Förderung fällt, ist die Frage, was soll mit dem erzeugtem Strom geschehen.

Eine Förderung von Gemeinde, Herzogtum Lauenburg und Schleswig-Holstein ist uns nichts bekannt. Die Anlage produziert 4.500 kWh und unser Verbrauch liegt bei 2.500 kWh. Außer der PV Anlage sind auf dem Dach noch 60 Röhren von einer Solaranlage zur Unterstützung der Pelletheizung sowie zur Warmwasserbereitung. Zudem bewohnen wir ein Niedrigenergiehaus aus dem Jahr 1993.

Können Sie uns Vorschläge unterbreiten, welche Förderung für uns infrage kommt, bei der Anschaffung, Umrüstung von Batterien, Speicherung und E.Tankstelle?

Nach einem Kostenvoranschlag 2019 sollen ca. 13 – 15.000 € nötig sein. Ist es sinnvoll bei 1.500 bis 2.000 kWh einen Vertag bei der Firma „sonnen" abzuschließen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Unser Förder-eBook betrifft leider nur neue Photovoltaik-Anlagen. Läuft die Förderung aus, sind eine Reihe weiterer Aspekte zu beachten. So ist es ohne Weiteres nicht möglich, den Strom direkt in das öffentliche Netz einzuspeisen. Sie müssen die überschüssige Energie daher direkt vermarkten, in eine Cloudlösung einspeisen oder komplett selbst nutzen. In allen drei Fällen sind Umrüstarbeiten nötig, die vom Zustand Ihrer Photovoltaikanlage abhängen.

Im kleinen Leistungsbereich ist es oft so, dass sich die Direktvermarktung durch laufende Kosten wenig lohnt. Sinnvoller ist es dann, den Strom im eigenen Haus zu verbrauchen. Um die Eigennutzungsrate zu steigern, kommen dabei unter anderem folgende Lösungen infrage:


  • Stromspeicher (Förderung nur regional und meist in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage möglich)
  • Elektroheizstab für den Pufferspeicher (keine Förderung, unter Umständen ist ein größerer Speicher erforderlich)
  • PKW-Ladesäule (Förderung 900 Euro pro Ladepunkt ab 24.11.2020 über das KfW-Programm 440)

Die dritte Alternative ist eine Cloud- oder Community-Lösung, bei der ein Anbieter den Strom für Sie vermarktet. Sie nutzen die Anlage wie bisher weiter und erhalten eine Gutschrift o.ä. auf den eingespeisten Strom.

Ohne Ihr Gebäude, Ihre Verbrauchsdaten und die Anlage zu kennen, ist eine Aussage zur Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Lösungen aus der Ferne leider nicht möglich. Dazu empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Experten aus Ihrer Region


Den Einstieg bildet dabei der Check durch einen Fachbetrieb. Die Experten ermitteln, welche Nach- und Umrüstarbeiten für die verschiedenen Lösungen erforderlich sind und mit welchen Kosten/Einsparungen sie jeweils rechnen können. Diese Informationen ermöglichen es dann, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Letztlich kommt es aber auch darauf an, wie sich die EEG-Regularien in Zukunft gestalten. Der aktuelle Entwurf sieht vor, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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