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Expertenrat

Sind Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft zum Sanieren verpflichtet?

Frage von Noah L. am 05.12.2020 

Wir planen, eine Wohneinheit eines bestehenden Hauses zu kaufen, welches aktuell noch nicht den Anforderungen der EnEV entspricht. Da wir die Wohnung im EG (ohne Keller und nicht direkt an den Dachboden angrenzend) besitzen würden, wären wir gar nicht in der Lage, die Kellerdecke oder das Dach zu dämmen. Muss sich hier der Besitzer der anderen Wohneinheit darum kümmern? Kann nur der Teil der Fassade, der an die eigene Wohneinheit angrenzt, gedämmt werden? Ich möchte hier nicht Kosten sparen, denke aber, dass es zu Konflikten kommen kann, aufgrund der notwendigen Kosten, die für beide Besitzer anfallen werden.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um ein Zweifamilienhaus, gelten häufig Ausnahmen von den Pflichten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, löste EnEV November 2020 ab). In diesem Fall müssen keine Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Maßnahmen am Dach, an der Kellerdecke oder an der Fassade sind darüber hinaus nur dann Pflicht, wenn Sie die Bauteile ohnehin verändern.

Die Dämmung der Fassade ist theoretisch auch zur Hälfte möglich. Ohne thermische Trennung zwischen den Nutzeinheiten strömt Wärme dann allerdings durch die ungedämmten Wandbereichen nach außen.

Unser Tipp: Setzen Sie sich rechtzeitig mit dem zukünftigen Miteigentümer zusammen, um anstehende Sanierungsarbeiten zu besprechen. Abhängig von der Gemeinschaftsordnung sind viele Arbeiten ohnehin nicht ohne dessen Zustimmung möglich.

Unterstützend können Sie auch einen Energieberater zurate ziehen. Der Experte nimmt das Gebäude genau unter die Lupe. Er schlägt Sanierungsmaßnahmen vor, zeigt mögliche Einsparungen auf und schätzt die anfallenden Kosten ab.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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