Erneuerung von Fenstern plus Rollläden vom Fachbetrieb im Altbau. Können bei gleichzeitiger Erneuerung beide Maßnahmen steuerlich abgesetzt werden?
Mit dem Steuerbonus für die Sanierung fördert das Finanzamt die Erneuerung von Fenstern, einschließlich außen liegender Sonnenschutzeinrichtungen nach DIN 4108-2. Erfüllen die neuen Fenster die technischen Voraussetzungen (U-Wert von 0,95 W/m²K) können Sie die Kosten steuerlich gelten machen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Beiträgen zur Förderung für den Fenstertausch und zum Steuerbonus für die Sanierung.
Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!