x
Expertenrat

Kann ich Kosten der Sanierung teilweise steuerlich geltend machen, wenn ich eine Wohnung im Haus vermietet habe?

Frage von Guenther S. am 30.04.2021 

Ich bin Eigentümer eines Zweifamilienhauses mit 320 m2, in dem ich die Hauptwohnung (224 m2 / 70 %) selbst bewohne, die andere Wohnung (96 m2 / 30%) ist vermietet. Kann ich die Steuerkürzungen nach § 35c EStG zumindest in Höhe von 70 % der Austausch- und Einbaukosten einer Gas-Brennwertheizung anstelle der gegenwärtigen Ölheizung in Anspruch nehmen, obgleich ich das Haus nicht "ausschließlich selbst bewohne", wie es in § 35c EStG heißt? In Höhe der restlichen 30 % würde ich die Austausch- und Einbaukosten als dann - wie bisher auch alle Instandhaltungskosten - als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend machen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In § 35c Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes heißt es, dass Sie den Steuerbonus nur in Anspruch nehmen können, wenn Sie das Gebäude ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen oder anderen Personen die Nutzung unentgeltlich ermöglichen. Wir gehen daher davon aus, dass auch eine teilweise Nutzung des Steuerbonus vermutlich nicht möglich ist. Eine rechtssichere Antwort erhalten Sie hier von Ihrem Steuerberater.

Alternativ steht Ihnen mit der BEG-Förderung für den Heizungstausch eine deutlich höhere Förderung zur Verfügung. Tauschen Sie die Ölheizung durch eine Gas-Brennwert-Hybridheizung aus, erhalten Sie eine Förderung für die Gasheizung in Höhe von 20 bis zu 45 Prozent. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Gasheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo