Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zukünftig bei der Bafa bzw. BEG Zuschussanträge für Einzelmaßnahmen in der Wohngebäudesanierung beantragen zu können?
Die Förderung muss vor der Vergabe von Liefer- oder Leistungsverträgen erfolgen. Handelt es sich um Arbeiten an der Heizung (Ausnahme: Heizungstausch mit nur einem Wärmeerzeuger) oder dem Haus, benötigen Sie dazu eine technische Projektbeschreibung (TPN) von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Diese ersetzt die bisherige BzA samt Kennnummer. Die Förderung beantragen Sie dann online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). In Bezug auf die technischen Voraussetzungen ändert sich vermutlich nichts. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie für die aktuelle KfW-Förderung oder für den Steuerbonus für die Sanierung.