x
Expertenrat

Welche Voraussetzungen gelten bei der BEG-Förderung ab 2021?

Frage von O S. am 17.12.2020 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zukünftig bei der Bafa bzw. BEG Zuschussanträge für Einzelmaßnahmen in der Wohngebäudesanierung beantragen zu können?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung muss vor der Vergabe von Liefer- oder Leistungsverträgen erfolgen. Handelt es sich um Arbeiten an der Heizung (Ausnahme: Heizungstausch mit nur einem Wärmeerzeuger) oder dem Haus, benötigen Sie dazu eine technische Projektbeschreibung (TPN) von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Diese ersetzt die bisherige BzA samt Kennnummer. Die Förderung beantragen Sie dann online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). In Bezug auf die technischen Voraussetzungen ändert sich vermutlich nichts. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie für die aktuelle KfW-Förderung oder für den Steuerbonus für die Sanierung.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo