In einem Reihenhaus Baujahr 1960 wurden vom Vorbesitzer 2007 die Steigleitungen ins Bad getauscht. Wir stellten nach Kauf fest, dass diese nahezu völlig ungedämmt (etwas Malervlies drum rum) knapp unterm Putz liegen. Die Wand wird hier auch ordentlich warm dadurch. Ist das so üblich?
Die Energieeinsparverordnung schreibt die Dämmung der Rohrleitungen vor, wenn diese erstmals eingebaut oder ersetzt werden (siehe § 12 EnEV 2004 bzw. § 14 ab EnEV 2007). Eine Ausnahme betrifft Wasserleitungen bis zu einem Innendurchmesser von 22 mm, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit einer elektrischen Begleitheizung ausgestattet sind (siehe Anhang 5 EnEV 2002/2007). Ist das der Fall, erfolgte die Verlegung entsprechend den damals gültigen Anforderungen.
Für Arbeiten, die ab dem 01. Mai 2014 durchgeführt wurden, gilt die EnEV 2014. Seit dem gelten weitere Anforderungen an die Ausnahme: So dürfen die Leitungen maximal 3 Liter Wasser beinhalten und nur in beheizten Räumen verlaufen.
Eine rechtssichere Auskunft bekommen Sie dabei von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes.