1. Balkontür erneuern
Eine große Glasfläche und vielleicht undicht geworden - so kann die alte Balkontür ein Wärmeleck sein. Im Altbau ist auch häufig der Durchgang schmal und mit Schwellen oder Stufen verbunden. Eine neue, luftdicht eingebaute Balkontür mit Wärmeschutzverglasung minimiert Energieverluste. Gleichzeitig kann der Austausch Sicherheit und Komfort steigern: Breite Türen mit starken Verriegelungen halten ungebetene Gäste fern, während ihre nahezu schwellenfreie Bauweise einen bequemen Durchgang ermöglicht.
2. Wärmebrücke am Balkonanschluss beseitigen
In vielen Altbauten ist die Balkonplatte einfach die Verlängerung einer Geschossdecke und damit leider eine Wärmebrücke. Über das durchgehende Bauteil kann die Wärme aus den beheizten Wohnräumen direkt nach außen abfließen. Außerdem führt das kalte Bauteil zu kühlen Stellen an den Wänden und Decken der angrenzenden Räume. Genau dort droht in der kalten Jahreszeit Tauwasser, wenn warme Heizungsluft auf kalte Stellen trifft, und in der Folge Schimmelbildung. Wer solche Probleme feststellt, sollte Expertenrat einholen. In manchen Fällen schafft eine fachgerecht angebrachte Innendämmung Abhilfe. Müssen Bodenbelag, Putz und Balkonbrüstung ohnehin erneuert werden, ist auch das Dämmen der Balkonplatte eine Möglichkeit. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
3. Auf richtige Entwässerung achten
Regenwasser, das sich auf dem Balkon staut, kann einsickern und die Bausubstanz beschädigen. Wer dauerhaft Pfützen auf dem Balkon hat, sollte deshalb den Ablauf überprüfen und gegebenenfalls erneuern lassen. Die Oberfläche der Balkonplatte sollte zudem wasserdicht sein.
4. Balkonzugang ohne Stolperfallen: Barrierefreiheit
Die Stolperfallen zwischen Wohnraum und Balkon kann im Alter zur Sturzfalle werden. Beseitigen lässt sie sich zum Beispiel bei einer Erneuerung der Balkontür. Alternativ sorgt ein aufgeständerter Bodenbelag auf dem Balkon, um Beispiel aus Holz, zumindest auf der Außenseite für stolperfreie Bewegungsfreiheit. Unbedingt beachten: Wird das Bodenniveau erhöht, muss unter Umständen auch die Geländerhöhe angepasst werden.
5. Balkonabriss in Betracht ziehen
Weil für Dämmung, Abfluss, Boden, Geländer und Schönheitsreparaturen einige Kosten zusammenkommen, sollten Hausbesitzer auch einen Abriss in Erwägung ziehen. Der neue Balkon wird dann so angebracht, dass keine Wärmebrücken entstehen. Außerdem ist eine barrierefreie Gestaltung so einfacher möglich.
6. Bei Balkonanbau an spätere Fassadendämmung denken
Wer einen neuen Balkon an ein Haus ohne Fassadendämmung anbringt, sollte die spätere Montage einer Dämmung schon mit einplanen. Der nachträglich angebrachte Wärmeschutz kann sonst Komfort und Bewegungsfreiheit auf dem Balkon schnell wieder schmälern, indem er die Nutzfläche verkleinert. Für die Verankerung eines neuen Balkons sollte ein Haltesystem eingesetzt werden, das keine Wärme überträgt. Im Idealfall nehmen Hausbesitzer Balkonsanierung und Fassadendämmung gleichzeitig in Angriff.
7. Möglichkeiten der Förderung prüfen
Für einen neuen Balkonboden oder die Entwässerung gibt es zwar keine Förderung, wohl aber für eine neue Balkontür und Fenster mit Wärmeschutzverglasung, für die Reduzierung von Wärmebrücken und den Abbau von Barrieren. Unser Tipp Förderung für die Balkonsanierung fasst die Möglichkeiten für Zuschüsse und Kredite zusammen.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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