Ist die alte Fassade in die Jahre gekommen, stellt sich die Frage nach dem neuen Look: Ob frischer Putz oder eine Fassadenbekleidung - was es am Ende wird, ist vor allem Geschmacksache, aber auch eine Frage des Budgets. Vor allem mit einer Kombination aus beidem, Putz und Fassadenbekleidung, können an der Fassade interessante Kontraste geschaffen werden.
Fassadengestaltung mit Putz: Viel Gestaltungsfreiheit für wenig Geld
Die Putzfassade ist die am häufigsten gewählte Variante der Fassadengestaltung. Das liegt nicht nur an den niedrigen Kosten: Für verhältnismäßig wenig Geld bietet diese Variante viel Gestaltungsfreiheit. Denn sowohl mit mineralischen Putzen als auch mit Kunstharzputzen lässt sich die Fassade kreativ gestalten. Dabei stehen unterschiedliche Strukturen und eine schier unendliche Farbvielfalt zur Verfügung.
Wichtig ist hier vor allem die Wahl des richtigen Putzes, damit er seine Aufgaben erfüllen kann: Der Außenputz soll nicht nur gut aussehen, sondern die Bausubstanz vor eindringendem Regen, Schnee und Umwelteinflüssen schützen. Moderne Putze können hier mit einigen Zusatzfunktionen aufwarten: So steigern Wärmedämmputze die Dämmwirkung der Fassade, während Nanoputze der Verschmutzung der Fassade vorbeugen. Ein dickschichtig aufgetragener Putz kann sogar Hagel unbeschadet überstehen. Zusammen mit einem Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) schützt frischer Putz so umfassend. Nichtsdestotrotz gilt: Eine Putzfassade hält nicht ewig. Alle paar Jahre wird ein neuer Anstrich und nach rund 25 Jahren ein neuer Putz fällig. Weiterlesen: Putze von A bis Z
Fassadenbekleidung: Fassadengestaltung nach Maß
Hinter einer Fassadenbekleidung lässt sich eine alte, in die Jahre gekommene Fassade ganz einfach verstecken. Architekten haben die Vorzüge der Fassadenbekleidung schon lange erkannt und auch viele Eigentümer:innen wissen die Vorteile der zweiten Hülle zu schätzen. Absoluter Pluspunkt ist die Materialvielfalt, besonders bei der vorgehängten hinterlüfteten Fassade (VHF): Holz, Faserzement, Zink, Kunststoff, Keramik - die Möglichkeiten der Fassadenbekleidung sind grenzenlos. Hausbesitzer haben somit die Wahl zwischen verschiedensten Oberflächenstrukturen, Effekten, Farben, Mustern oder Maserungen.
Ein weiterer Vorteil: Bis auf Holz sind die meisten Bekleidungsmaterialien sehr pflegeleicht, haltbar und wetterbeständig. Mit etwas Pflege ist aber auch Holz ein idealer und langlebiger Bekleidungsstoff und zudem ein ökologisches Baumaterial mit vielen positiven Eigenschaften. Ein abwechslungsreiches Aussehen wird auch mit einer Fassadenbekleidung aus Klinker oder Naturstein erreicht. Sofern ausreichend Platz vorhanden ist, ist eine nachträgliche Verblendung einer Putzfassade gut möglich. Eine Verblendfassade ist genauso wie eine Vorhangfassade nicht ganz billig. Dafür punktet aber auch sie mit einer langen Haltbarkeit, Wartungsfreiheit und einer Fassadendämmung nach Maß: Denn eine Beschränkung bei der Dämmdicke gibt es bei einer nachträglichen Verkleidung beziehungsweise Verblendung nicht.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
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