Werden ausschließlich die Gläser saniert, lässt sich die Baustelle schneller abwickeln, zudem fällt weniger Schmutz und Lärm an. Haben Eigentümer:innen diese Option ins Auge gefasst, sollten sie sich von einem Energieberater unterstützen lassen. Auch für den bloßen Scheibenaustausch sind die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) bindend! Beträgt die Fläche der getauschten Scheiben mehr als zehn Prozent der Fensterfläche des Gebäudes, gelten die Vorgaben des GEG. Über Details wissen Energieberater und Sachverständige Bescheid. Sie können feststellen, ob die Rahmen der Fenster mit den Dichtungen und Beschlägen noch in Ordnung sind und sich eine Erneuerung der Verglasung rechnet.
Förderung für den Scheibentausch
Wer die Erneuerung der Verglasung professionell plant und sich gut beraten lässt, profitiert auch von der Förderung: Für die sogenannte Ertüchtigung der Fenster ist ein U-Wert von maximal 1,3 W/m²K Pflicht. Bezuschussst wird die Sanierung der Fenster mit einem (Tilgungs)Zuschuss von 20 bis 25 Prozent. Für die nötige Planung und Baubegleitung gibt es einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Arbeiten Energieberater und Handwerksbetrieb Hand in Hand können Eigentümer:innen sicher gehen, dass beim Glastausch Bauphysik, Wärmebrücken, Kondensatbildung und Gebrauchstauglichkeit beachtet werden.
Scheibentausch lohnt vor allem für Fenster Baujahr 1985 bis 1995
Der Glastausch kommt vor allem für Fensterrahmen in Frage, die in den späten achtziger und frühen neunziger Jahren mit Zweifach-Isoliergläsern eingebaut wurden. Ab 1995 wurden Zweifach-Verglasungen eingesetzt, die dank einer Silberbeschichtung auf der Scheibe und einer Argon-Gasfüllung im Zwischenraum etwa dreimal so gute Wärmedämmwerte (Ug-Wert 1,1 W/m²K) haben wie die Scheiben davor (Ug-Wert 2,7 – 3,0 W/m²K). Mit dem U-Wert sollten sich Eigentümer auch über den g-Wert des Glases informieren. Dieser zeigt an, wie viel kostenlose Sonnenenergie das Glas durchlässt. Ein guter Standard sind circa 60 Prozent. Bei großen Glasflächen zur Südseite hin kann dagegen ein Sonnenschutzglas sinnvoll sein, das einen bewusst niedrigen g-Wert von vielleicht 30 Prozent hat.
Was ist bei der Wahl der Fensterscheiben zu beachten?
Aus energetischer Sicht ist der Einbau von Dreifachisoliergläsern (Ug-Wert 0,7 W/m²K, g-Wert = 60 Prozent) am sinnvollsten. Das erfordert jedoch eine geeignete Rahmenkonstruktion, die ein Dreifachisolierglas mit mindestens 36 mm Gesamtglasdicke aufnehmen kann. Hinzu kommt das wesentlich höhere Gewicht einer Dreifachverglasung. Damit das höhere Gewicht statisch keine Probleme macht, sind stabile Beschläge notwendig. Bei Holzfenstern ist es je nach Zustand möglich, die Breite des Glasfalzes so anzupassen, dass sich Dreifachgläser einsetzen lassen. Grundsätzlich können Holzfenster, je nachdem wie die Scheibe im Rahmen versiegelt wurde, etwas mehr Montageaufwand verursachen als Kunststofffenster. Am besten funktioniert ein Glasaustausch bei Fenstern mit einer sogenannten Trockenverglasung, bei der sich die Dichtprofile einfach lösen lassen.
Energieeffizienz und Wohnkomfort mit neuer Verglasung
Neben einem beachtlichen Energieeinsparpotenzial bietet die Modernisierung der Gläser auch mehr Behaglichkeit in den Räumen. Kalte Oberflächen alter Verglasungen und das unangenehme Zuggefühl in der Nähe undichter Fenster gehören der Vergangenheit an.
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
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