Der KWK-Zuschlag für Blockheizkraftwerke beträgt aktuell 5,41 ct/kWh für zehn Jahre für kleine Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung. Zusätzlich zum KWK-Zuschlag erhält der Hausbesitzer für den eingespeisten Strom den üblichen Baseloadpreis der Leipziger Strombörse (EEX) sowie das vermiedene Netznutzungsentgelt.
Dazu gibt es verschiedene staatliche und private Förderungen die sich an den Anlagengrößen und dem Einsatzzweck orientieren. Der Bundeszuschuss über das BAfA für kleine 1kW-Anlagen beträgt aktuell 1.900 Euro, über die KfW können die Anlagen zinsgünstig finanziert werden (KfW-Programm 270). Die KfW-Förderung erhalten Hausbesitzer nicht nur für den Kaufpreis der KWK-Anlage. Die Fördermittel umfassen auch den Aufbau der Anlage oder Erweiterungen für das Blockheizkraftwerk. Wer für sein BHKW eine Förderung der KfW in Anspruch nehmen möchte, muss den Antrag vor Beginn der Investition stellen. Und zwar nicht direkt bei der KfW, sondern bei seiner Hausbank. Bis zu 100 Prozent ihrer Nettoinvestitionskosten können Hausbesitzer so finanzieren. Der Kredit läuft in der Regel bis zu fünf oder zehn Jahre, entsprechend können ein oder zwei tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden.
BHKW muss richtig dimensioniert werden
In vielen Bundesländern, Städten sowie von Energieversorgern gibt es zusätzliche Förderungen. Damit ein BHKW effizient und wirtschaftlich betrieben werden kann, muss sie für den jeweiligen Einsatzzweck richtig ausgelegt werden. Viele Förderprogramme machen die Förderung auch von einer guten Auslegung abhängig. Daher mein Tipp: Lassen Sie die Anlage im Vorfeld von Ihrem Planer oder Fachhandwerker richtig dimensionieren und sich eine nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen.
Voraussetzungen für die BAfA-Förderung
Auch beim BAFA muss der Zuschuss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung der BHKW ist das Erfüllen anspruchsvoller Effizienzanforderungen des BHKW: Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für KWK-Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15 Prozent und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20 Prozent betragen. Außerdem muss ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 Prozent eingehalten werden.
Weitere Anforderungen sind das Vorhandensein
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