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05.01.2018
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Hochwasserschutzgesetz II: Ölheizung weiter erlaubt

Heizöltank muss hochwassersicher nachgerüstet werden

Ein weiterer Teil vom Hochwasserschutzgesetz II ist am 5. Januar 2018 in Kraft getreten. Doch anders als in vielen Medien berichtet sind Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten weiter erlaubt! Hausbesitzer sind mit dem neuen Gesetz lediglich verpflichtet, ihren Heizöltank hochwassersicher nachzurüsten. Für die Nachrüstung haben Hausbesitzer in Überschwemmungsgebieten fünf Jahre Zeit.

Hochwassersichere Heizöllagerung
Um Heizöl hochwassersicher zu lagern, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder wird der Tankraum gegen eindringendes Wasser oder aber der Heizöltank durch eine Verankerung im Boden gesichertFoto: IWO

Das neue Hochwasserschutzgesetz erlaubt auch weiterhin die Erneuerung der Ölheizung und des Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten. Hausbesitzer können ihre Ölheizung in den betroffenen Regionen also weiter betreiben. Wichtig ist allerdings, dass alle Modernisierungsmaßnahmen hochwassersicher ausgeführt werden.

Hochwassersichere Ölheizung - diese Möglichkeiten gibt es
Der für Hausbesitzer relevante Teil vom Hochwasserschutzgesetz II ist am 5. Januar 2018 in Kraft getreten. Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten müssen nun innerhalb von fünf Jahren hochwassersicher nachgerüstet werden. Überschwemmungsgebiete werden von den Bundesländern festgelegt und sind Flächen, die bei Hochwasser überflutet werden könnten. Im Überschwemmungsfall könnte die Tankanlage aufschwimmen und Heizöl austreten. Um das zu verhindern, müssen Heizöltanks besonders gesichert werden.

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Entweder wird das Gebäude gegen Eindringen von Wasser gesichert. Dafür werden Fenster, Luftschächte und Türen so abgedichtet, dass kein Wasser in den Aufstellraum gelangen kann.
  • Oder der Tank selbst wird so gesichert, dass das Öl nicht austreten kann. Dafür gibt es Heizöltanks, die beim Aufschwimmen mit einer Abreißkupplung den Ölaustritt sicher verhindern. Oder der Tank wird so verankert, dass dieser auch bei vollständiger Überflutung nicht aufschwimmt. Neue Tanksysteme sind teilweise schon serienmäßig mit Hochwasserschutz versehen.

Steht das Gebäude in den so genannten Risikogebieten hinter Hochwasserschutzeinrichtungen, haben Hausbesitzer 15 Jahre Zeit, ihre Ölheizung hochwassersicher nachzurüsten. Und das auch nur, wenn die Maßnahme wirtschaftlich zu vertreten ist.

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Quelle: IWO / Energie-Fachberater.de
 
 

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