Nach der neuen EU-Ökodesign-Richtlinie müssen Geräte für die Wohnungslüftung ab Januar 2016 mindestens so viel Primärenergie einsparen, wie sie verbrauchen. Zeitgleich hält das schon bekannte Energielabel im Bereich der Lüftungsanlagen Einzug, zumindest in den für private Hausbesitzer relevanten Leistungsklassen bis zu 1.000 m³/h Luftförderung. Ausgenommen von der Kennzeichnung sind Lüftungsgeräte ohne Wärmerückgewinnung unter einer Leistungsaufnahme von 30 Watt je Luftstrom – womit die einfachen Toilettenlüfter gemeint sind. Damit gibt es das Energielabel für alle Lüftungsanlagen für Privat-Wohnungen, Ein- und kleinere Mehrfamilienhäuser. Die Kennzeichnung gilt sowohl für zentrale wie auch dezentrale Lüftungsgeräte.
Energieeffizienz von A+ bis G
Das Energielabel für Lüftungsanlagen zeigt an, auf welchem Tabellenplatz der Energieeffizienz das jeweilige Lüftungsgerät rangiert: Die Bewertung in Energieeffizienzklassen geht von A+ bis G. Als Ausgangspunkt für das Energielabel symbolisiert die Kennzeichnung "G" dabei die Energieeffizienz des Fensterlüftens im Hinblick auf die Wärmeverluste. Gegenüber diesem Lüften von Hand bedeutet die höchste Stufe A+ eine Primärenergieeinsparung von mehr als 42 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Dieser Wert gibt die Einsparung des Lüftungsgerätes im Vergleich zur Fensterlüftung bei gleicher Luftqualität an und beinhaltet die Verrechnung des Stromaufwandes zur Betreibung der Ventilatoren mit der Einsparung der Heizenergie. Zusätzlich können Hausbesitzer aus dem Energielabel auch ablesen, wie leise oder laut das Lüftungsgerät im Aufstellraum arbeitet und wieviel Kubikmeter Luft es pro Stunde maximal fördern kann.
Für Auswahl der passenden Lüftungsanlage Fachbetrieb befragen
Das Energielabel ist für Hausbesitzer eine gute erste Orientierung bei der Auswahl einer Lüftungsanlage. Das für ihr Haus sinnvollste Lüftungsgerät besprechen sie am besten aber nach wie vor mit einem Fachbetrieb. Denn neben der Energieeffizienz zählen auch die individuellen Anforderungen an Energierückgewinnung, Montageaufwand und natürlich die Kosten einer Lüftungsanlage.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
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Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
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Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
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Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
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