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19.05.2020
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Braucht man eine Baugenehmigung für den Kellerausbau?

Wohnraum im Keller - diese Vorgaben müssen Hausbesitzer beachten

Eine größere Familie, ein platzraubendes Hobby, der Wunsch nach einem Gästezimmer - ein Eigenheim mit Keller bietet eine Reserve für Wohnwünsche. Doch nicht alles, was die Hausbesitzer sich wünschen, darf einfach so umgesetzt werden! Die Mindestanforderungen an Wohnräume im Keller aus der Landesbauordnung sollten eingehalten werden und manchmal ist auch eine Baugenehmigung erforderlich.

Kellerraum mit gedämmter Kellerwand
Ob Arbeitszimmer, Gästezimmer oder Kinderzimmer - für selbstgenutzte Kellerräume ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlichFoto: Linzmeier Bauelemente GmbH

Neuer Wohnraum im Keller - Baugenehmigung ja oder nein?
So mancher legt einfach mit dem Kellerausbau los und denkt über eine Baugenehmigung gar nicht nach. Das kann später teuer werden, unter Umständen wird auch ein Rückbau der Wohnräume verlangt. Deshalb sollten sich Hausbesitzer bei einem geplanten Ausbau des Kellers zu Wohnraum erst informieren. Eigentümer, die lediglich einen Hobbyraum, ein Arbeitszimmer oder ein Spielzimmer im Keller ihres selbstgenutzten Eigenheimes einrichten, brauchen in der Regel keine Baugenehmigung.

Anders sieht es aus, wenn im Kellergeschoss eine abgeschlossene Wohnung entsteht, die vielleicht sogar vermietet werden soll! Dann müssen Eigentümer eine Nutzungsänderung und Baugenehmigung beantragen. Hausbesitzer sollten sich dafür zunächst beim zuständigen Bauamt erkundigen, ob eine Nutzungsänderung generell möglich ist und welche Bedingungen die zukünftigen Wohnräume erfüllen müssen. Erst wenn das alles geklärt ist, dann lohnen sich Gedanken zur Planung und Finanzierung.

Landesbauordnung regelt Mindestanforderungen an Wohnräume im Keller
Dunkle und feuchte Räume, eine schmale Treppe als Zugang - abgesehen davon, dass niemand so wohnen möchte, ist das auch bei Wohnräumen im Keller nicht erlaubt. Welche Bedingungen die zukünftigen Wohnräume im Einzelnen erfüllen müssen, das regelt die jeweilige Landesbauordnung. Sie schreibt zum Beispiel vor, wie hoch die Räume mindestens sein müssen. Außerdem brauchen die neuen Wohnräume ausreichend Tageslicht und Möglichkeiten zur Belüftung - deshalb ist die Mindestgröße der Fensterflächen geregelt. Ebenso müssen Brandschutzauflagen und die Energieeinsparverordnung beim Kellerausbau berücksichtigt werden.  

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Quelle: Energie-Fachberater.de / VPB
 
 

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